Green Legal Impact finanziert sich zu großen Teilen aus Stiftungsförderungen, die in der Regel projektbezogen und auf ein bis maximal drei Jahre befristet sind. Mitgliedsbeiträge dagegen sind regelmäßige Einnahmen, die keinem Projekt zugeordnet sind. Diese sogenannten freien Mittel sind unverzichtbar für das Funktionieren der Organisation, denn mit ihnen kann die Infrastruktur finanziert werden, ohne die es keine inhaltliche Arbeit gäbe – von Miete bis Laptop, von Kaffee bis Office-Lizenz. Sie erlauben uns auch die Entwicklung neuer, innovativer Projekte, die nicht ab der ersten Stunde einen Förderer haben. Und nicht zuletzt sind die freien Mittel unerlässlich für die Stabilität des hauptamtlichen Teams, denn Lücken zwischen Projektfinanzierungen lassen sich nicht immer vermeiden.
Fördermitglieder haben bei der jährlichen Mitgliederversammlung kein Stimmrecht (können aber gerne teilnehmen). Ansonsten gibt es keine Unterschiede zwischen Mitgliedern und Fördermitgliedern.
Haben Sie sich dazu entschieden, einen Antrag auf Mitgliedschaft zu stellen? Das freut uns! Sie können das Antragsformular direkt hier auf der Webseite ausfüllen und abschicken. Bitte wählen Sie „Zum Antrag auf Vollmitgliedschaft“, wenn Sie als Privatperson stimmberechtigtes Mitglied des Vereins werden möchten. Wenn Sie als Privatperson oder in Vertretung einer Organisation eine Fördermitgliedschaft abschließen möchten, wählen Sie bitte „Zum Antrag auf Fördermitgliedschaft“.
Weitere Stimmen zu Green Legal Impact.
Wenn Sie zu einer möglichen Mitgliedschaft bei GLI Fragen haben, kontaktieren Sie mich gerne:
Henrike Lindemann
Geschäftsführerin
lindemann[at]greenlegal.eu
+49 30 235 97 79-61
Hinweis:
Falls Sie beim Ausfüllen des Antragsformulars auf der Webseite auf Schwierigkeiten stoßen sollten oder das Formular lieber ausdrucken und handschriftlich ausfüllen möchten, können Sie es hier als PDF-Datei herunterladen.
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