Bundesregierung im Zugzwang: EU-Fristablauf für Abhilfemaßnahmen in ESR-Sektoren

Die Bundesregierung muss Klimaschutzmaßnahmen beschließen. Dies gilt nicht nur für das Klimaschutzprogramm, das am 25. März 2026 fällig ist, sondern auch für die sogenannten „ESR-Sektoren“, die von der EU-Lastenteilungsverordnung (Effort Sharing Regulation, „ESR“) umfasst sind: Gebäude, Verkehr, Abfall, Landwirtschaft und kleine Industrieanlagen. In diesen Sektoren muss die Regierung aufgrund der prognostizierten Zielverfehlung bis zum 06. […]