Lilafarbenes Eisenkraut blüht in einem sommerlichen Garten.

Verfassungspflicht ignoriert: Koalition hält Versprechenzur Stärkung der natürlichen Infrastruktur nicht ein

Zusammenfassung

Der Bundestag hat mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz (IZG) Straßen, Schienen und
Wasserstraßen rechtlich privilegiert – und damit bewusst eine einseitige Abwägung getroffen. Das im Koalitionsvertrag 2025 explizit versprochene Gegenstück – ein Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur wie Moore, Auen und Wälder – fehlt jedoch. Ein Kabinettsbeschluss steht weiterhin aus.

Der Preis der Verzögerung: Risiken für Gesundheit, Wirtschaft und Generationengerechtigkeit.

In einer Zeit zunehmender Extremwetterereignisse – Hitzewellen, Überschwemmungen, Dürren – ist diese Verzögerung kaum erklärbar gegenüber Gerichten, Bevölkerung, aber auch der betroffenen Wirtschaft. Die Entscheidung zugunsten allein der grauen Infrastruktur beeinflusst die Abwägung zwischen kurzfristigen Investitionsinteressen und langfristiger staatlicher Schutzpflicht. Dass letztere dabei untergeht, lässt sich verfassungsrechtlich schwer verteidigen.