
Umsetzung der CSRD: Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung muss auch für staatliche Förderbanken wie die KfW gelten
- Kategorien: Internationale Verantwortung, Starkes Umweltrecht
- Schlagwörter: Europarecht, Lieferketten, Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), Sustainable Finance, Unternehmensverantwortung
- Marie Bohlmann
- 15. April 2024
- 7 Seiten
Zusammenfassung
Nach dem Referentenentwurf des Justizministerium für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) werden künftig jedenfalls die größten staatlichen Förderbanken wie die KfW-Bankengruppe, die NRW.BANK oder die Landeskreditbank Baden-Württemberg von den neu eingeführten Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erfasst. Daran sollte auch im parlamentarischen Verfahren festgehalten werden. Mit Blick auf die kleineren Förderbanken der Länder sowie auf die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die Verpflichtung durch die Umsetzung der CSRD teilweise nicht eindeutig. Hier bedarf es einer entsprechenden Klarstellung. Darauf hat GLI in einer Stellungnahme an das BMJ hingewiesen.