Lilafarbenes Eisenkraut blüht in einem sommerlichen Garten.

Stellungnahme zum UmwRGals Sachverständige im Umweltausschuss

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes verfehlt seine erklärten Ziele: Er beschleunigt keine Planungsverfahren und schafft keine Völkerrechtskonformität, sondern schafft neue Rechtsunsicherheit – insbesondere durch eine materielle Präklusionsregel, die mit der Aarhus-Konvention und gefestigter EuGH-Rechtsprechung kollidiert. Die wahren Beschleunigungsbremsen – Personalmangel in Behörden, fehlende Digitalisierung, unklare Rechtslagen – bleiben unangetastet. Stattdessen werden funktionierende Instrumente der zivilgesellschaftlichen Rechtskontrolle geschwächt und neue Bürokratie aufgebaut. GLI schlägt konkrete Alternativen vor, die wirklich beschleunigen: eine Generalklausel, digitalisierte Verfahren und faire Klagefristen.