Lilafarbenes Eisenkraut blüht in einem sommerlichen Garten.

Stellungnahme zum LNG-Beschleunigungsgesetz

Zusammenfassung

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) beinhaltet massive Einschnitte in die Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit, die nicht hinnehmbar sind. Öffentlichkeitsbeteiligung an Infrastrukturvorhaben ist ein wesentliches Instrument des Umweltschutzes und wichtiger Bestandteil demokratischer Teilhabe. Die im LNGG verankerte Bedarfsfeststellung und Einordnung von LNG-Terminals an sechs Standorten in Deutschland als im überragenden öffentlichen Interesse ist nicht an den tatsächlichen Verhältnissen ausgerichtet und zudem wohl nicht mit der verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Klimaneutralität vereinbar.