Lilafarbenes Eisenkraut blüht in einem sommerlichen Garten.

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des BImSchG

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf zur Vierzehnten Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erleichtert für verschiedene Szenarien einer erheblichen oder ernsten Gasmangellage die Errichtung und den Betrieb von immissionsschutzrechtlichen Anlagen. Dies geschieht
unter massiver Einschränkung der Beteiligungsrechte. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird offenbar als Hemmnis wahrgenommen, anstatt zutreffend in ihren demokratischen, rechtsstaatlichen und vollzugsstärkenden Funktionen als förderlich angesehen zu werden. Der Gesetzentwurf beinhaltet möglicherweise europa- und völkerrechtswidrige Regelungen und muss dringend nachgebessert werden.