Lilafarbenes Eisenkraut blüht in einem sommerlichen Garten.

Gemeinsame Erklärung: Verhältnismäßigkeitsgrundatz gilt auch im Umgang mit der „Letzten Generation“

Zusammenfassung

Mit dem Vorwurf der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ nach § 129 StGB fahren die Strafverfolgungsbehörden schweres Geschütz gegen gewaltfreien Klimaprotest auf, der mit der Einhaltung der Klimaschutzziele ein verfassungs- und völkerrechtlich legitimiertes Anliegen verfolgt.
Angesichts der weitreichenden Grundrechtseingriffe, die durch diesen Vorwurf gerechtfertigt werden, halten wir die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Neuruppin nach § 129 StGB gegen Menschen aus der Bewegung „Letzte Generation“ für unverhältnismäßig.

Gemeinsame Erklärung des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins, von Green Legal Impact e.V., Lawyers4Future, ClientEarth, der Humanistischen Union und dem Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.