Lilafarbenes Eisenkraut blüht in einem sommerlichen Garten.

Das Grundgesetz verlangt mehr: Deutschland noch immer nicht auf Kurs einer verfassungskonformen Klimapolitik

Zusammenfassung

In der deutschen Klimaschutzpolitik besteht weiterhin erheblicher Nachsteuerungsbedarf. Die Zielerreichung für 2030 ist nicht sichergestellt und der Verkehrssektor verfehlte 2023 die Sektorziele erneut. Dabei müssten zur Einhaltung der verfassungs- und völkerrechtlichen Klimaschutzverpflichtung die Klimaziele erheblich verschärft werden.

Nach den jüngsten Zahlen des Umweltbundesamts (UBA) ist die Erreichung des Klimaschutzziels für 2030 in Reichweite gerückt. Trotzdem ist Deutschland weiterhin nicht auf einem Reduktionspfad, der mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben, dem Europarecht und dem Pariser Übereinkommen vereinbar wäre. Denn die Zielerreichung bis 2030 ist weniger das Ergebnis ausreichender Klimaschutzmaßnahmen als von den Sondereffekten der Corona- und Energiekrise. Dabei bleiben der Verkehrs- und Gebäudesektor weiter hinter den Vorgaben der EU-Lastenteilungsverordnung zurück. Vor allem aber erweisen sich schon die gesetzten Klimaschutzziele als nicht ambitioniert genug, um die verfassungsrechtliche Pflicht zur Einhaltung eines Paris-kompatiblen Treibhausgas-Budgets zu gewährleisten. Das verdeutlichen die jüngsten Berechnungen des Sachverständigenrats für Umweltfragen. Bei der laufenden Reform des Klimaschutzgesetzes müssten die Ziele daher nachgeschärft werden, um eine Vollbremsung nach 2030 zu verhindern.