Stell dir vor…
… es ist der 02. Juni 2045. Über dem Großen Moor bei Gifhorn in Niedersachsen geht die Sonne auf. Die weite, grüne Landschaft ist gesprenkelt mit den weißen Fruchtständen des Wollgrases. Darüber liegt ein leichter Nebel. Aus einiger Entfernung ist der flötende Gesang einer Heidelerche zu hören, die sich im Singflug in die Höhe schwingt. Zwischen niedrigen Sträuchern führt eine Birkhenne ihre braungelben Küken auf Futtersuche. Im Jahr 2025 galt das Birkhuhn in diesem Gebiet als ausgestorben; inzwischen gibt es wieder eine stabile Population. Bei jedem Schritt merkst du, wie der Boden unter deinen Füßen nachgibt, und du bist dankbar für deine Gummistiefel, denn das Moor wurde erfolgreich wiedervernässt. Ähnlich wie hier sieht es inzwischen wieder an vielen Orten in Deutschland aus. Entwässerte Moore wurden renaturiert und sind erneut Lebensraum für seltene Tiere und Pflanzen. Die Emissionen des LULUCF-Sektors konnten erheblich gesenkt werden. Dank einer Mischung aus neuen Bewirtschaftungsvorgaben und zielgerichteten Anreizen orientiert sich die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzung viel stärker als früher am Erhalt der Ökosysteme, in die sie eingebunden ist. Das zeigt Wirkung: Wälder sind artenreicher und resilienter gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels. Die Artenvielfalt auf landwirtschaftlich genutzten Flächen hat zugenommen und der Rückgang der Bestäuberpopulationen konnte gestoppt werden – inzwischen kann das durch Citizen Science unterstützte wissenschaftliche Monitoring sogar wieder einen merklichen Zuwachs verzeichnen. Es bleibt noch einiges zu tun, aber die Erfolge der letzten Jahre können sich sehen lassen.
Du ahnst schon, worum es geht: Die EU Wiederherstellungsverordnung…
Ziel der EU-Wiederherstellungs-Verordnung ist die langfristige und nachhaltige Erholung biodiverser und widerstandsfähiger Ökosysteme in den Land- und Meeresflächen der Mitgliedstaaten durch die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme. Bis 2050 sollen wirksame und flächenbezogene Wiederherstellungsmaßnahmen alle Ökosysteme, die der Wiederherstellung bedürfen, abdecken. Damit diese große Aufgabe bewältigt werden kann, muss die Wiederherstellungs-Verordnung in den Mitgliedstaaten korrekt umgesetzt werden und es müssen ehrgeizige Wiederherstellungspläne mit wirksamen Maßnahmen und soliden Monitoringkonzepten erstellt werden. Die bisherige Bilanz bei der Umsetzung des europäischen Naturschutzrechts (siehe FFH-RL und Vogelschutz-RL) lässt vermuten, dass das nicht ganz reibungslos über die Bühne gehen wird. Im Gegenteil: Es gibt große Widerstände gegen die Umsetzung, gerade auch in den Bundesländern. Für die Umweltverbände als „Anwält*innen der Natur“ ist es wichtig, darauf vorbereitet zu sein, und Strategien für den Fall zu entwickeln, dass die Umsetzung verschleppt oder absichtlich behindert wird.
Im Rahmen eines mehrtägigen juristischen Workshops wollen wir prüfen, wie die Verpflichtungen aus der Wiederherstellungs-Verordnung in laufenden oder neuen Verfahren geltend gemacht werden können und welche juristische Handhabe es gibt, um einer unzureichenden nationalen Umsetzung zu begegnen. Das Format ist eine Weiterentwicklung unseres Green Legal Labs und richtet sich an Jurist*innen mit einem Hintergrund im Umweltrecht und Interesse an naturschutzrechtlichen Fragestellungen. Unter Anleitung von Umweltanwalt Peter Kremer wollen wir gemeinsam an einer Strategie für eine erfolgreiche Umsetzung der Wiederherstellungs-Verordnung arbeiten.
Du hast Lust, Recht kreativ und strategisch zu denken und im Team gemeinsam an einer komplexen juristischen Fragestellung zu arbeiten. Du möchtest die Arbeit von Umweltverbänden für den Erhalt und die Wiederherstellung der Natur unterstützen und dich mit Gleichgesinnten vernetzen. Du willst dir die Wiederherstellungs-Verordnung als neues europarechtliches Regelwerk mit weitreichenden Auswirkungen auf den Naturschutz in Deutschland erschließen und herausarbeiten, wie man sie justiziabel machen kann. Du hast ausreichend Zeit, um an der gesamten Veranstaltung teilzunehmen (inklusive Vorbereitungstermin, An- und Abreisezeiten) und dich vor Beginn der Veranstaltung selbstständig und gründlich mit dem Text der Wiederherstellungs-Verordnung und den an die Mitgliedstaaten gestellten Anforderungen auseinanderzusetzen. Du bringst bereits Kenntnisse des deutschen und europäischen Naturschutzrechts und der einschlägigen völkerrechtlichen Verträge sowie prozessrechtliche Kenntnisse (VwGO und VwVfG, Verbandsklage, Ablauf von Umweltverträglichkeitsprüfungen) mit. Du interessierst dich für Naturschutz und verfügst über ein grundlegendes Verständnis ökologischer Zusammenhänge. Es bestehen keine Interessenskonflikte mit einer haupt- oder ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit oder einem politischen Amt.
Bitte bewirb dich bis zum 31.01.2026, indem du
Falls du Fragen zum Bewerbungsverfahren hast, melde dich gerne jederzeit per Mail ebenfalls bei Franziska Albrecht unter albrecht@greenlegal.eu. Alle eingegangenen Bewerbungen werden auf Vollständigkeit geprüft. Falls wir Rückfragen dazu haben, melden wir uns direkt bei dir, sonst nach Ende der Bewerbungsfrist bis zum 06.02.2026.