Versammlungsfreiheit und Selbstschutz: Die unterschätzte Begründungslast staatlicher Institutionen

Am 20. Mai 2025 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einstimmig: Deutschland hat durch die strafrechtliche Verurteilung eines Demonstrierenden aus dem Schutzwaffenverbot gem. §§ 27 II Nr. 1, 17a I Versammlungsgesetz (VersG) gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen. Deutsche Gerichte haben das Menschenrecht der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, Art. 11 EMRK, missachtet. Der EGMR fordert […]