Stellungnahme zum UmwRGals Sachverständige im Umweltausschuss
- Kategorien: Starke Umweltdemokratie
- Schlagwörter: Aarhus Konvention, Beteiligung der Zivilgesellschaft, Gesetzgebung, Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung, Stellungnahme, Verbandsklage
- Henrike Lindemann
- 17. März 2026
- 4 Seiten
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes verfehlt seine erklärten Ziele: Er beschleunigt keine Planungsverfahren und schafft keine Völkerrechtskonformität, sondern schafft neue Rechtsunsicherheit – insbesondere durch eine materielle Präklusionsregel, die mit der Aarhus-Konvention und gefestigter EuGH-Rechtsprechung kollidiert. Die wahren Beschleunigungsbremsen – Personalmangel in Behörden, fehlende Digitalisierung, unklare Rechtslagen – bleiben unangetastet. Stattdessen werden funktionierende Instrumente der zivilgesellschaftlichen Rechtskontrolle geschwächt und neue Bürokratie aufgebaut. GLI schlägt konkrete Alternativen vor, die wirklich beschleunigen: eine Generalklausel, digitalisierte Verfahren und faire Klagefristen.