Vier junge Leute arbeiten gemeinsam an einem Tisch, im Vordergrund sind grüne Zimmerpflanzen zu sehen.

Pressemitteilung: UN-Komitee nimmt Beschwerde gegen LNG-Beschleunigungsgesetz an

Zusammenfassung

Das unabhängige Überwachungsgremium der UN Aarhus Konvention hat die Beschwerde der Umweltrechtsorganisation Green Legal Impact
Germany (GLI) gegen das LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) als „vorläufig zulässig“ eingestuft. Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Schritt in der Überprüfung des Gesetzes im Hinblick auf internationale Umweltvorschriften. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bereits in mehreren Gerichtsverfahren die Verletzung von Beteiligungsrechten durch das LNG-Beschleunigungsgerecht geltend gemacht und fordert die Bundesregierung auf, das Gesetz schleunigst zurückzunehmen.