
Pressemitteilung: UN-Komitee nimmt Beschwerde gegen LNG-Beschleunigungsgesetz an
- Kategorien: Starke Umweltdemokratie
- Schlagwörter: Aarhus Konvention, Beteiligung der Zivilgesellschaft, LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG), Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung, Völkerrecht
- Marie Bohlmann; Sascha Müller-Kraenner
- 21. Juni 2024
- 2 Seiten
- Mitwirkung: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Zusammenfassung
Das unabhängige Überwachungsgremium der UN Aarhus Konvention hat die Beschwerde der Umweltrechtsorganisation Green Legal Impact
Germany (GLI) gegen das LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) als „vorläufig zulässig“ eingestuft. Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Schritt in der Überprüfung des Gesetzes im Hinblick auf internationale Umweltvorschriften. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bereits in mehreren Gerichtsverfahren die Verletzung von Beteiligungsrechten durch das LNG-Beschleunigungsgerecht geltend gemacht und fordert die Bundesregierung auf, das Gesetz schleunigst zurückzunehmen.