Vier junge Leute arbeiten gemeinsam an einem Tisch, im Vordergrund sind grüne Zimmerpflanzen zu sehen.

Gericht gibt elinor Recht: Vorgehen gegen Klimaprotest beschränkt zivilgesellschaftliches Engagement

Zusammenfassung

Mit Beschluss vom 8. Dezember 2023 hat das Landgericht München einer Beschwerde des Zahlungsdienstleisters „elinor“ stattgegeben. Die Staatsanwaltschaft München muss über 700.000 Euro herausgeben, die sie im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die „Letzte Generation“ wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) rechtswidrig beschlagnahmt hatte. Der Fall verdeutlicht die weitreichenden Auswirkungen der Vorwürfe nach § 129 StGB auf die gesamte Zivilgesellschaft.