Vier junge Leute arbeiten gemeinsam an einem Tisch, im Vordergrund sind grüne Zimmerpflanzen zu sehen.

Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel: Finanzierung einer Gasumlage oder fossiler Ausgleichszahlungen rechtswidrig

Zusammenfassung

Das Europäische Emissionshandelssystem für Industrie und Schifffahrt (ETS1) generiert jährlich beträchtliche Einnahmen für den deutschen Staat. Allein für 2025 werden Einnahmen i.H.v. 5,5 Mrd. Euro prognostiziert. Dieses Geld fließt gegenwärtig dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu. Ab 2027 werden Erlöse aus dem Europäischen Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr (ETS2) erwartet. Dieses Kurzgutachten erläutert die Vorgaben der EU-ETS-Richtlinie, wofür die Einnahmen verwendet werden dürfen und welche Vorschriften es hierfür gibt. Es bewertet anhand der aktuellen Ausgestaltung des KTF-Gesetzes weitere Handlungsmöglichkeiten für den deutschen Haushaltsgesetzgeber.

Aus dem Gutachten geht hervor: Jeder Cent aus dem EU-ETS muss für Klimaschutz, Klimaanpassung und soziale Gerechtigkeit in der Transformation verwendet werden. Die Verwendung dieser Gelder für den Ausbau fossiler Infrastruktur oder Beihilfen für fossile Energieträger – wie z.B. eine Gasumlage oder Ausgleichszahlungen für Betreiber von Kohlekraftwerken – wären rechtswidrig.