Das fünfte Green Legal Lab findet vom 29. August bis zum 27. Oktober 2025 statt. Die Bewerbungsfrist ist am 15. Juni 2025 abgelaufen, es werden keine Bewerbungen mehr für dieses Jahr entgegen genommen.
Strategisches Denken zum Schutz von Umwelt und Natur spielt in der Ausbildung junger Jurist*innen bislang eine zu geringe Rolle. Zu kurz kommt auch die Entwicklung neuer Ideen an den Rändern des bestehenden Rechts. Dabei ist es gerade die Aufgabe der nächsten Generation von Jurist*innen, das Recht in Richtung Nachhaltigkeit und Treibhausgasneutralität weiterzuentwickeln und den Erhalt von Freiheitsrechten für zivilgesellschaftliches Engagement sicherzustellen.
Das Green Legal Lab ist eine mehrwöchige praxisnahe Weiterbildung, die junge Jurist*innen mit erfahrenen Umweltanwält*innen und Vertreter*innen von Umweltverbänden zusammenführt. Die Teilnehmenden erweitern dabei ihre Kenntnisse im Umweltrecht und lernen die Grundlagen der strategischen Prozessführung. In Arbeitsgruppen entwickeln sie Lösungen für juristische Umweltprobleme, die von den beteiligten Umweltverbänden umgesetzt werden können.
Das Lab verbindet juristische Weiterbildung mit zivilgesellschaftlichem Engagement für Gemeinwohlbelange und dem Austausch mit Gleichgesinnten. Es fördert eigenverantwortliches und kreatives Lernen und Arbeiten.
Das Green Legal Lab setzt sich aus Präsenz- und Online-Veranstaltungen zusammen. Es beginnt mit und endet jeweils mit einer zwei- bis dreitägigen Präsenzveranstaltung. In der Onlinephase zwischen den Präsenzterminen ist mit wöchentlich einem Online-Termin (abends) zu rechnen. Hinzu kommen wöchentlich etwa acht Stunden für selbstständige Arbeit und Recherche.
Die Teilnehmenden behandeln in Kleingruppen von vier bis sieben Personen jeweils ein spezifisches umweltjuristisches Problem. Als Mandant*in fungiert dabei ein Umweltverband. Das Ergebnis ihrer Arbeit stellen sie im Rahmen der Abschlussveranstaltung vor. In den vergangenen Jahren wurden beispielsweise Themen aus den Bereichen Klimaschutz, Gewässerschutz und Naturschutz behandelt, sowie Fragestellungen zur Umsetzung der CSDDD, Aarhus-Konvention und des europäischen Gentechnikrechts.
Für die Verbände ist das Lab eine Art juristischer Experimentalraum, in den sie ein konkretes Umweltproblem mit einer oder mehreren verknüpften Fragestellungen eingeben können und hoffentlich eine oder mehrere juristische Antworten dazu erhalten. Das Lab soll explizit die Mög-lichkeit bieten, sich von konkreten Einzelfällen zu lösen und den größeren umweltrechtlichen Kontext und mittel- und langfristige juristische Strategien in den Blick zu nehmen. Über die kon-kreten Ergebnisse des Labs hinaus profitieren die Verbände davon, dass es qualifizierten und motivierten Nachwuchs im Bereich des Umweltrechts gibt, der mit den Anliegen der Verbände vertraut ist.
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen fließen in die laufende oder zukünftige Arbeit der beteiligten Verbände ein. Die meisten ehemaligen Lab-Teilnehmenden sind Teil des GLI-Nachwuchsnetzwerks. Viele arbeiten inzwischen bereits selbst als Umweltanwält*innen oder in Umweltverbänden.