Wir sorgen für den Vollzug geltenden Umweltrechts, indem wir für offene Rechtswege von Umweltverbänden und Individuen streiten und juristische Verfahren koordinieren. Damit geben wir auch den Gerichten die Möglichkeit, ihren Beitrag zur gesellschaftlichen Transformation zu leisten.
Umweltrecht wird vollzogen, denn es gibt umfassende Informations- und Beteiligungsrechte und breiten Zugang zu Gericht. Diese Rechte werden gesellschaftlich geschätzt. Mit GLI hat die internationale Aarhus-Konvention, die diese Rechte sichert, eine starke Interessenvertretung in Deutschland.
Unsere Ziele verfolgen wir durch verschiedene, einander ergänzende Projekte:
Seit mehreren Jahren setzen wir uns für die notwendige Reform des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ein. Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Aarhus-Konvention in Deutschland, eines völkerrechtlichen Vertrags, der zivilgesellschaftliche Beteiligung in Umweltangelegenheiten stärken soll. Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz regelt die Anerkennung von Umweltverbänden und ihre Beteiligung an Verfahren mit Umweltbezug. Es gibt ihnen auch die Möglichkeit, bei Verletzung geltenden Umweltrechts zu klagen. Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz wurde schon mehrfach reformiert, entspricht aber noch immer nicht den Vorgaben der Aarhus-Konvention, weil es die Rechte der Verbände und damit die zivilgesellschaftliche Beteiligung noch zu stark einschränkt. Deswegen ist eine weitere Reform nötig. GLI hat dafür in Kooperation mit anderen Umweltorganisationen und unseren anwaltlichen Mitgliedern einen Vorschlag für eine Reform des Gesetzes vorgelegt.
Seit 2022 veranstalten wir jedes Jahr das Green Legal Lab: Eine mehrwöchige praxisnahe Weiterbildung, die junge Jurist*innen mit erfahrenen Umweltanwält*innen und Vertreter*innen von Umweltverbänden zusammenführt. Die Teilnehmenden behandeln in Kleingruppen von vier bis sieben Personen jeweils ein spezifisches umweltjuristisches Problem. Als Mandant*in fungiert dabei ein Umweltverband. Für die Verbände ist das Lab eine Art juristischer Experimentalraum, in den sie ein konkretes Umweltproblem mit einer oder mehreren verknüpften Fragestellungen eingeben können und eine oder mehrere juristische Antworten dazu erhalten. Das Lab soll explizit die Möglichkeit bieten, sich von konkreten Einzelfällen zu lösen und den größeren umweltrechtlichen Kontext und mittel- und langfristige juristische Strategien in den Blick zu nehmen.
Zusammen mit FragdenStaat haben wir den Climate Helpdesk ins Leben gerufen. Der Helpdesk unterstützt beim Zugang zu Umweltinformationen. Wir helfen dabei Anfragen zu stellen, bieten juristische Hilfe an, vernetzen Akteur*innen miteinander und beraten zu Kampagnen und Recherchen.
Die Grundlage für umweltbezogene Anfragen ist das Umweltinformationsgesetz (UIG). Es gibt allen das Recht, Umweltinfos von staatlichen Stellen zu erhalten. Unser Climate Helpdesk hilft dabei, dieses Recht auf Informationen wahrzunehmen.
Sie möchten eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz stellen und haben vorher eine Frage? Oder Sie haben eine Kampagnenidee zum Thema Informationsfreiheit, Klima und Umwelt und möchten sich austauschen? Schicken Sie uns einfach eine E-Mail!
An climate[at]fragdenstaat.de
Das halbjährlich in Kooperation mit dem Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. organisierte Beteiligungsforum ist ein Informations- und Austauschformat für haupt- und ehrenamtliche Vertreter*innen von Umweltverbänden.