Die Klimakrise mit Recht bekämpfen? In der Vergangenheit hat das in Deutschland immer wieder geklappt. Ein besonderer Meilenstein war 2021 der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts, in dem es ein Recht auf eine lebenswerte Zukunft festgeschrieben und deswegen das damalige „Klimaschutzgesetz“ der Bundesregierung gekippt hat. Dennoch haben die nachfolgenden Regierungen und das Parlament bis heute viel zu wenig getan, um die hohen Emissionen einzudämmen und die Einhaltung des Treibhausgasbudgets, das das BVerfG in seiner historischen Entscheidung anerkannt, tatsächlich sicherzustellen. Im Gegenteil: Die Sektorengrenzen im KSG wurden aufgeweicht und während das Klima immer weiter kippt, spielen Politiker*innen Wirtschaft gegen Klimaschutz aus und wollen die Treibhausgasneutralität immer weiter nach hinten schieben.
Anfang des Jahres wurde dann inmitten der Klimakrise ein Waldgebiet in Sachsen enteignet, damit der Kohletagebau Nochten in der Lausitz erweitert werden konnte. Dagegen sind die Besitzer*innen mit Unterstützung der Umweltgruppe Cottbus wieder vor das höchste deutsche Gericht gezogen, um das Recht auf Klimaschutz durchzusetzen. Dabei kann das Verfahren weit über den Einzelfall hinausgehen und dazu beitragen, das Klimaschutzgebot von der abstrakten Ebene auf die Vorhabenebene zu bringen und so Regierung und Parlament zu verbindlichen Maßnahmen für die Einhaltung des allenfalls verbleibenden THG-Budgets zu zwingen. Dies kann nur das BVerfG durchsetzen und genau dort ist der Fall jetzt anhängig.
Wir wollen gemeinsam mit dem Anwalt der Eigentümer*innen, Philipp Schulte, darüber sprechen welche Chancen die Verfassungsbeschwerde hat, welche Ziele verfolgt werden und warum es sich gerade jetzt lohnt, auch juristisch weiter für den Klimaschutz zu kämpfen.
Die Teilnahme ist kostenlos, aber die Plätze sind begrenzt. Meldet euch daher bitte rechtzeitig an. Fragen könnt ihr uns gerne schon vorab über das Kommentarfeld oder per Mail an p.albrecht[at]greenlegal.eu mitteilen.
Die Veranstaltung wird nicht aufgezeichnet. Den Einladungslink erhaltet ihr rechtzeitig vor dem Webinar per E-Mail.