Verbandsklagerecht

Verbandsklagen gibt es in Deutschland und der Europäischen Union im Bereich Umwelt-, Verbraucher*innen- und Tierschutzrecht – allerdings mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen.

Mit der Aarhus-Konvention und ihrer Umsetzung in Europa ist etwas erreicht worden, was vorher kaum möglich schien: Echte Verbandsklagerechte für Umweltverbände in Deutschland, womit die Anwendung von bestehendem Recht durch Gerichte überprüft werden kann. Nicht nur persönlich Betroffene können klagen (etwa wegen Lärmbelästigung oder Verstoß gegen Luftreinhalteziele) sondern auch ein Verband, also in Wahrnehmung der Interessen von vielen Bürger*innen und der Umwelt als solche. Umgesetzt wird dies in Deutschland durch das Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) – dies allerdings noch immer nicht ausreichend. Politische Kräfte in Deutschland und der EU machen das Verbandsklagerecht verantwortlich für lange Planungszeiträume und Gerichtsverfahren. Das Umweltbundesamt sieht demgegenüber weder einen Trend zu einer „Klageflut“ noch statistische Belege, die darauf hindeuten. Mit der Erkenntnis aus verschiedenen Forschungsvorhaben schreibt das UBA auf seiner Website stattdessen: „Generell lässt das Klageverhalten der Umweltverbände den Schluss zu, dass diese ihre knappen Ressourcen Zeit und Geld sehr sorgfältig und rational einsetzen. Daher wird grundsätzlich nur bei eklatanten fachlichen und rechtlichen Mängeln ein Rechtsbehelf nach dem UmwRG eingelegt.“

Die rechtlichen Grundlagen, wissenschaftliche Analysen und Statistiken dazu finden sich beim UfU und dem UBA.

Wissenswertes zur Aarhus-Konvention

Informationsseite des Unabhängigen Institut für Umweltfragen – UfU e.V.: Die drei Säulen der Konvention, Umsetzung in der EU und in Deutschland.

GLI setzt sich dafür ein, dass der Umsetzung von geltendem Umweltrecht weniger Steine in den Weg gelegt werden. Dass dies notwendig ist, ergibt sich letztlich auch aus Artikel 20a Grundgesetz.
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Voraussetzung für die Wirksamkeit dieses Staatsziels ist, dass die beiden Gewalten Legislative und Exekutive auch von den Gerichten überprüft werden können – und zwar zum Wohle aller und zur Umsetzung objektiven Rechts.

GLI will Positionen zu politischen Prozessen in Deutschland und der EU erarbeiten, konkrete Vorschläge zur Umsetzung von Recht vorlegen, sowie eine Plattform für Jurist*innen und Verbände bieten, um den Umgang mit Klagerechten verantwortlich zu gestalten.


Informationen zu verschiedenen Arten von Klimaklagen, laufenden Verfahren und den Zielen, die Umweltverbände mit Klimaklagen verfolgen können. Mehr dazu …


Kurze Zusammenfassungen und Informationen zu aktuellem strategisch relevanten Verbandsklagen.

Aufgrund der großen Fülle der Klagen können wir hier leider nicht alle Fälle vorstellen, die interessant wären. Wir freuen uns aber immer über Hinweise.