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Materialien zur Veranstaltung „Meilenstein der Rechtsgeschichte? Das neue EU-Umweltstrafrecht“

Umweltrecht dient primär dem Schutz der Umwelt und in weiterer Konsequenz dem Schutz des Menschen durch die Erhaltung von lebensnotwendigen Ökosystemen. Trotzdem finden jeden Tag weltweit, in Europa und in Deutschland schwere Umweltschädigungen und -zerstörungen statt. Nach Schätzungen der EU gehören Umweltverbrechen weltweit zu den gewinnträchtigsten Straftaten. Sie generieren jährliche Umsätze von mehr als 200 Milliarden Euro und haben gravierende Folgen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Dem deutschen Umweltstrafrecht steht durch die Neufassung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (2008/99/EG) eine deutliche Verschärfung bevor. Wird es gelingen, damit eine ausreichend abschreckende Wirkung zu erzielen, um dem fortschreitenden Artenschwund und Biodiversitätsverlust Einhalt zu gebieten?
Der Gesetzestext enthält verschiedene Neuerungen, unter anderem eine Vorgabe zur Bestrafung von Verbrechen, die mit Ökozid vergleichbar sind. Wir nehmen das zum Anlass, zu diskutieren, welchen Beitrag Strafrecht im Allgemeinen und die Neufassung der Richtlinie im Besonderen zum Schutz der Umwelt leisten können.

 

Vorträge

  • Einführung: Zur Bedeutung der Umweltstrafrechts-RL
    Sue Miller (Stop Ecocide International)
  • Status Quo des Umweltstrafrechts in Deutschland
    Franziska Schultze (Umweltbundesamt)
  • Strafverfolgung nach der novellierten Umweltstrafrechts-Richtlinie
    Stephan Sina (Ecologic Institut)
  • Europäische Perspektive: Reformprozess der Umweltstrafrechtsrichtlinie
    Frederik Hafen (European Environmental Bureau):
  • Ausblick: Wo könnte es hingehen?
    Wolf Hingst (Stop Ecocide Deutschland)

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Die Aufzeichnung der Veranstaltung finden Sie hier (externer Link zu Youtube)

Die Folien können Sie hier herunterladen (externer Link zu Google Drive)


Vorträge Beteiligungsforum am 30.06.2023

Im Rahmen des Beteiligungsforums Verbandsnetzwerk zu juristischen Umweltfragen für Vertreter*innen anerkannter Umwelt- und Naturschutzverbände sprach Franziska Albrecht über aktuelle Entwicklungen im Bereich Rechtsschutz und Beteiligung. Marie Bohlmann stellte den Entwurf für ein neues Umwelt-Rechtsbhelfsgesetz vor. Emmanuel Schlichter präsentierte Aktuelles zum Bundesverkehrswegeplan. Die Folien zu den Vorträgen können Sie hier herunterladen. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an uns.

Das Beteiligungsforum ist eine Kooperationsveranstaltung mit dem Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. Es findet halbjährlich statt und richtet sich ausschließlich an Vertreter*innen anerkannter Umwelt- und Naturschutzverbände.

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Ergebnisse des GLI-Fachgesprächs zu § 13 Klimaschutzgesetz

14. April 2023

Anfang April veranstaltete GLI ein Fachgespräch mit Expert*innen aus Rechtswissenschaft, Anwaltschaft und Politik zu der Berücksichtigungspflicht aus § 13 Abs. 1 S. 1 Klimaschutzgesetz.

Grundlage der Diskussion war ein Beitrag in der NVwZ sowie ein von GLI erstelltes Hintergrundpapier zum Stand der Debatte.

Eine Zusammenfassung des Fachgesprächs stellen wir als Ergebnis-Papier zur Verfügung.

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Vorträge Beteiligungsforum am 24.06.2022

24. Juni 2022
Im Rahmen des Beteiligungsforums Verbandsnetzwerk zu juristischen Umweltfragen für Vertreter*innen anerkannter Umwelt- und Naturschutzverbände sprach Dirk Teßmer über das Oster- und Sommerpaket der Bundesregierung. Marie Bohlmann trug zur Beschleunigungsgesetzgebung vor. Hier finden Sie die Folien zu beiden Vorträgen.

Die Absichtserklärungen der Bundesregierung zur Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien und die Veröffentlichung erster Gesetzesentwürfe haben große Hoffnungen, aber auch Besorgnis geweckt: Welche Auswirkungen haben die geplanten Gesetzesänderungen auf die Beteiligung und den Rechtsschutz in umweltrelevanten Planungs- und Genehmigungsverfahren? Wie ist die künftige Vorrangstellung von Klimaschutzbelangen mit dem Artenschutz vereinbar? Welche Konsequenzen ergeben sich für die Arbeit der Umwelt- und Naturschutzverbände?

Das Beteiligungsforum ist eine Kooperationsveranstaltung mit dem Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. Es findet halbjährlich statt und richtet sich ausschließlich an Vertreter*innen anerkannter Umwelt- und Naturschutzverbände.

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