Pressemitteilungen


UN-Komitee nimmt Beschwerde gegen LNG-Beschleunigungsgesetz an: Umweltorganisationen machen Verletzung von Umweltrechten geltend

Das unabhängige Überwachungskomitee der UN-Aarhus-Konvention nimmt die Beschwerde gegen das LNG-Beschleunigungsgesetz an. GLI hatte die Verletzung von Beteiligungs- und Umweltrechten geltend gemacht. Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt die Überprüfung des LNG-Beschleunigungsgesetz und fordert, auf weitere Einschränkung von Beteiligungsrechten zu verzichten.

Berlin, 21. Juni 2024: Das unabhängige Überwachungsgremium der UN-Aarhus-Konvention hat die Beschwerde von Green Legal Impact Germany e.V. gegen das LNG-Beschleunigungsgesetz als „vorläufig zulässig“ eingestuft. Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Schritt in der Überprüfung des Gesetzes im Hinblick auf internationale Umweltvorschriften. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat bereits in mehreren Gerichtsverfahren die Verletzung von Beteiligungsrechten durch das LNG-Beschleunigungsgerecht geltend gemacht.

Das Gremium wird die Beschwerde nun eingehend prüfen, dabei erhält auch die Bundesregierung die Möglichkeit zur Stellungnahme. Mit einem raschen Abschluss des Verfahrens ist nicht zu rechnen, endgültige Entscheidungen werden meist erst nach mehreren Jahren gefällt. Green Legal Impact und die DUH werden sich weiter für den Schutz demokratischer Beteiligungsrechte und die vollständige Umsetzung der Aarhus-Konvention stark machen.


Gemeinsame Presseerklärung: § 129-Anklage gegen Letzte Generation verschärft Kriminalisierung von Protest

Amnesty International und Green Legal Impact verurteilen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Neuruppin, öffentliche Anklage nach § 129 Strafgesetzbuch (StGB) gegen Mitglieder der Letzten Generation zu erheben.

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat am 21.05. Klage gegen fünf Beschuldigte aus der Klima-Bewegung Letzte Generation nach § 129 StGB erhoben. Nach Auffassung der Ermittlungsbehörden besteht der hinreichende Tatverdacht, dass Aktivist*innen mit der Letzten Generation eine kriminelle Vereinigung gegründet und diese als Rädelsführer*innen angeführt haben. Dafür drohen den Beschuldigten zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft.
Die Erhebung der Anklage steht im Kontext einer besorgniserregenden Entwicklung zunehmender staatlicher Repressionen gegen Proteste. Amnesty International hat Deutschland im September 2023 als Land eingestuft, in dem die Versammlungsfreiheit zunehmend eingeschränkt wird. Green Legal Impact veröffentlichte im Dezember 2023 einen umfangreichen Bericht zu „Shrinking Spaces“ für die Klimabewegung.
Amnesty International setzt sich mit der Kampagne ‚Protect the Protest‘ gegen die Unterdrückung von friedlichem Protest ein, solidarisiert sich mit den Betroffenen und unterstützt die Anliegen sozialer Bewegungen, die sich für die Menschenrechte einsetzen. Mit einer E-Mail-Aktion an Justizminister Buschmann fordert Amnesty International, dass der § 129 StGB – Bildung einer kriminellen Vereinigung – so reformiert wird, dass eine Kriminalisierung von friedlichem Protest ausgeschlossen ist.

Für Interviewanfragen wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.de sowie schlichter@greenlegal.eu.


Pressemitteilung zur Studie: Zu wenig Zeit für Fachleute! Bundesministerien gewähren Verbänden oft nur wenige Tage, um Gesetzesentwürfe zu beurteilen.

Die Bundesministerien räumen den Fachverbänden zu wenig Zeit ein, um zu Gesetzesentwürfen Stellung nehmen zu können. Das ist das Ergebnis einer Studie von Mehr Demokratie, FragDenStaat und Green Legal Impact, die die Daten der vergangenen und aktuellen Legislaturperiode auswertet.

„Verbände verfügen über wichtiges Expertenwissen über die Auswirkungen von Gesetzesänderungen“, sagt Oliver Wiedmann, Projektleiter bei Mehr Demokratie. Eine fachliche Bewertung der Gesetze sei aber nur möglich, wenn den Verbänden ausreichend Zeit bleibe. „Verbände sollten mindestens 20 Arbeitstage für eine sachgerechte Bewertung haben“, fordert Wiedmann.

Doch das ist oft nicht der Fall, wie die erhobenen Daten zeigen. Durchschnittlich wurde den Verbänden eine Frist von 15,4 Arbeitstagen eingeräumt. Bei knapp zwei Drittel der Fälle mussten die Verbände ihre Stellungnahme in weniger als 20 Arbeitstagen einreichen, in 18 Prozent der Fälle in fünf oder noch weniger Tagen. Wiedmann: „Manchmal sind es nur zwei Tage für teils sehr umfangreiche Gesetzentwürfe.“

Aktuell sind die Zeitfenster für die Verbändebeteiligung nicht gesetzlich geregelt. In der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Ministerien (GGO) heißt es dazu, dass der Gesetzesentwurf den Verbänden „möglichst frühzeitig zuzuleiten“ ist. „Zeitpunkt, Umfang und Auswahl“ sind „dem Ermessen des federführenden Bundesministeriums überlassen”. Einzelne Ministerien verpflichten sich jedoch selbst zu einer Frist von mindestens 20 Arbeitstagen. Die Verfasser der Studie fordern eine Minimalfrist von 20 Arbeitstagen, geregelt in der GGO.

In der Praxis räumte lediglich das Justizministerium den Verbänden eine ausreichende Frist ein. Es gewährt den Verbänden durchschnittlich 23 Arbeitstage. Bei zwei Drittel seiner Gesetzesentwürfe setzte es 20 oder mehr Arbeitstage an.

Besonders schlecht schneiden in der Studie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit einer durchschnittlichen Frist von knapp fünf Arbeitstagen sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit durchschnittlich knapp zwölf Arbeitstagen ab.

Insbesondere kritisiert die Studie die sehr knappen Fristen von maximal zwei Tagen. Dies war bei der Hälfte der Gesetzentwürfe des Bau-Ministeriums und bei einem Siebtel der Gesetzentwürfe des Wirtschafts- und Klimaschutzministeriums der Fall.

Beim Klimaschutzgesetz hatten die Verbände weniger als zwei Arbeitstage Zeit. „Es wurde an einem Donnerstag um 18.28 Uhr verschickt mit einer Frist bis Montag, 10 Uhr“, kritisiert Marie Bohlmann von Green Legal Impact.

Rund 17 Prozent der ausgewerteten Gesetzentwürfe hatten einen Umweltbezug. Die Fristen waren hier mit einer durchschnittlichen Frist von 12 Arbeitstagen besonders kurz. Bohlmann: „Das ist aus juristischer Perspektive besonders bedauerlich, denn bei Umweltgesetzen ist Deutschland sogar völkerrechtlich verpflichtet, ausreichende zeitliche Rahmen festzulegen.“ Gegen das Klimaschutzgesetz läuft aus diesem Grund aktuell eine Beschwerde vor dem Aarhus Convention Compliance Committee.

Für Rückfragen wenden Sie sich an:

Kontakt:
Anja Schuller
Pressesprecherin, Mehr Demokratie e.V., +49 30 420 823 69

Für allgemeine Rückfragen zur Studie:
Oliver Wiedmann, Projektleiter, Mehr Demokratie e.V., +49 163 191 4207

Für Rückfragen zur Umweltgesetzgebung:
Marie Bohlmann, Juristin, Green Legal Impact Germany e.V., +49 30 235 9779 63


Vorgehen gegen Umweltschützer*innen ist „große Gefahr für Menschenrechte und Demokratie in Europa“ – auch in Deutschland

UN-Sonderberichterstatter für Umweltschützer*innen, Michel Forst, warnt vor zunehmender Repression gegen Klimaproteste in vielen europäischen Staaten.

Berlin, 28. Februar 2024: In seinem heute veröffentlichten Positionspapier „Staatliche Unterdrückung von Umweltprotesten und zivilem Ungehorsam: eine große Bedrohung für Menschenrechte und Demokratie“ beklagt der UN-Sonderberichterstatter für Umweltschützer im Rahmen der Aarhus-Konvention, Michel Forst, eine Tendenz der Unterdrückung und Kriminalisierung von friedlichem Umweltprotest und zivilem Ungehorsam in verschiedenen europäischen Ländern. Vielerorts würden friedlicher Protest und ziviler Ungehorsam zum Schutz von Umwelt und Klima eingeschüchtert, kriminalisiert und damit zum Schweigen gebracht. Dieser Trend sei das Gegenteil dessen, was Staaten als Reaktion auf die wachsende Umweltmobilisierung tun sollten: Anstatt Umweltaktivist*innen zu kriminalisieren, sollten Regierungen die Ursachen ihrer Mobilisierung angehen. Regierungen und die breite Öffentlichkeit müssten begreifen, dass die Unterdrückung des Rechts auf friedlichen Protest eine erhebliche Gefahr für Demokratie, Menschenrechte und eine aktive Zivilgesellschaft in Europa darstelle.

Für Rückfragen wenden Sie sich an:

Emmanuel Schlichter, +49 30 235 97 79-66, schlichter@greenlegal.eu


Green Legal Spaces Report 2023: Teilhaberechte der Klimabewegung werden zunehmend beschränkt

Pressemitteilung – 01.12.2023

Klimaaktivismus wird in Deutschland zunehmend durch staatliche Repressionen behindert und delegitimiert, zeigt der heute veröffentlichte Bericht ‚Green Legal Spaces Report 2023‘. Der von Green Legal Impact (GLI) mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), dem Unabhängigen Institut für Umweltfragen (UfU) und dem Meacenata Institut erstellte Bericht verdeutlicht, wie Versammlungsverboten, Polizeigewahrsam, oder der Strafverfolgung wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung, dass die Klimabewegung in Deutschland unter wachsendem Druck steht. Demokratische Räume, Teilhaberechte und grundrechtlich geschützte Freiheiten werden so auf vielfältige Weise beschnitten. Anlässlich der UN-Klimakonferenz in Dubai  macht der Report auf diese bedenklichen Entwicklungen aufmerksam machen.

„Wir beobachten mit Sorge, dass Klimaaktivist*innen immer stärkeren Repressionen ausgesetzt sind“, sagt GLI-Vorstandsmitglied Dr. Roda Verheyen. „Solange die Regierung durch ihre unzureichende Klimapolitik die Zukunft der jungen Generation aufs Spiel setzt, ist es deren gutes Recht, vehement für die Einhaltung der verfassungs- und völkerrechtlichen Pflichten zu protestieren. Gewaltfreien Klimaprotest zu kriminalisieren, widerspricht der Idee einer freiheitlichen und lebendigen Demokratie. Es untergräbt aber auch Deutschlands Glaubwürdigkeit und den eigenen Anspruch einer klimapolitischen Führungsrolle bei den internationalen Verhandlungen in Dubai.“

„Ich bin zutiefst besorgt, eine derartige Erosion des zivilgesellschaftlichen Raums und Bedrohungen gegen Umweltschützer in Europa und auch in Deutschland, mitzuerleben“ mahnt UN-Sonderberichterstatter Michel Forst in seinem Grußwort. „Versuche, die Stimme von Umweltaktivist*innen zu ersticken, werden die Dringlichkeit zu handeln nicht mindern. Die einzig angemessene Reaktion auf den friedlichen zivilen Ungehorsam ist, zuzuhören, was die Umweltschützer*innen uns zu sagen haben.“

Der Bericht dient dazu, auf diese bedenklichen Entwicklungen hinzuweisen und für die damit verbundenen Gefahren in einer Demokratie zu sensibilisieren. Er unterstreicht die Notwendigkeit, die Freiräume der klimabewegten Zivilgesellschaft zu schützen und zu verteidigen.

Zum vollständigen Bericht.

Für Rückfragen wenden Sie sich an:

Emmanuel Schlichter

schlichter@greenlegal.eu

+49 30 235 9779 66

Philipp Schönberger

schoenberger@greenlegal.eu

+49 30 235 9779 65


PRESSE-STATEMENT: Ermittlungen kriminalisieren Klimaprotest

Amnesty International und Green Legal Impact (GLI) äußern menschenrechtliche Bedenken an dem Vorgehen der bayerischen Behörden, wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen die Letzte Generation zu ermitteln. Anlass ist die von Fridays for Future (FFF) eingereichte Beschwerde beim Amtsgericht München gegen die Ermittlungsmaßnahmen der Münchner Staatsanwaltschaft, die auch FFF sowie eine Berliner Werbeagentur betreffen.

BERLIN, 04.10.2023 – Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München gegen die Letzte Generation wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung sind mit schweren Grundrechtseingriffen verbunden und richten sich gezielt gegen zivilgesellschaftlichen Protest, so Amnesty International heute in einem gemeinsamen Statement mit dem Verein Green Legal Impact (GLI). Anlässlich der Beschwerde, die Fridays For Future (FFF) nun mit Unterstützung von GLI beim Amtsgericht München eingelegt haben, fordern beide Organisationen die Einstellung der Ermittlungen nach §129 StGB.

Wie die Letzte Generation waren auch FFF im Frühjahr dieses Jahres von den Ermittlungsmaßnahmen der Münchner Staatsanwaltschaft betroffen. Wegen des Vorwurfs der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ (§ 129 StGB) hatten die bayerischen Ermittlungsbehörden mehrere Razzien in Deutschland durchgeführt. Bei den Durchsuchungen beschlagnahmten die Behörden auch umfangreiche Listen mit Adressen von FFF-Aktivist*innen aus einer Werbeagentur in Berlin. Weder die Werbeagentur noch die betroffenen Aktivist*innen hatten Verbindungen zur Letzten Generation. Einziger Zusammenhang war ein gemeinsam genutzter Zahlungsdienstleister.

Paula Zimmermann, Expertin für Meinungs- und Versammlungsfreiheit bei Amnesty International in Deutschland, sagt: „Der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung ist sehr schwerwiegend und ermächtigt zu enorm weitereichenden Ermittlungsmaßnahmen. Wir haben erhebliche Zweifel daran, dass der Anfangsverdacht für die Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen die Letzte Generation zu halten ist. Auftreten, Vorgehen und Ziel der Letzten Generation sprechen gegen die erforderliche erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Razzien, die Beschlagnahmung von Daten, Konten und einer Website sowie das Abhören eines offiziellen Pressetelefons sind hier unverhältnismäßig. Die Ermittlungen müssen sofort eingestellt werden.
Der Verdacht drängt sich auf, dass die Ermittlungen zu Abschreckungszwecken eingesetzt werden, um weiteren Protest zu unterbinden. Uns bereitet Sorge, dass Protest dadurch delegitimiert und dämonisiert wird, statt ihn als Ausübung eines Menschenrechts zu achten sowie als Kern einer lebendigen Zivilgesellschaft.“

Emmanuel Schlichter, juristischer Referent bei Green Legal Impact Germany e.V., sagt: „Für den demokratischen Diskurs ist das Vorgehen gegen die Letzte Generation, aber auch gegen Fridays for Future und eine Berliner Werbeagentur Gift. Jeder klimabewegte Mensch läuft Gefahr, wegen seines politischen Engagements zum Ziel von Ermittlungsmaßnahmen zu werden. Das Vorgehen der bayerischen Behörden richtet sich im Ergebnis gegen die gesamte Klimabewegung. In Zeiten der Verfehlung unserer Klimaziele und einer eskalierenden Klimakrise ist das ein fatales Signal.

Aktivist*innen machen von ihrer grundrechtlich geschützten Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch. In einer freiheitlichen Demokratie ist das ausdrücklich erwünscht. Deshalb ist es nicht nur rechtswidrig, sondern auch undemokratisch, wenn Behörden die Adressen hunderter junger Menschen beschlagnahmen, nur weil sie für Klima-Streiks Plakate bei einer Druckerei bestellten.“

Hintergrund

Der Straftatbestand §129 StGB wurde zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus geschaffen. Der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung zieht die Grenzen der Strafbarkeit sehr weit und geht über die Verfolgung einzelner Straftaten (z.B. Nötigung, Sachbeschädigung) hinaus. Weil jede Beteiligung und Unterstützungshandlung potentiell strafbar sein kann, geraten viele unbeteiligte Menschen und Organisationen im Umfeld der Bewegung ins Visier der Ermittlungen. Die damit verbundene Verunsicherung, Stigmatisierung und Einschüchterung kann Menschen davon abhalten, sich künftig an Protesten zu beteiligen.

 

Green Legal Impact e.V. nimmt an der Pressekonferenz von Fridays for Future am 4. Oktober 2023 in München teil und steht für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Kontakt für Presseanfragen: Philipp Schönberger, schoenberger@greenlegal.eu, +49 30 235 97 79-65