Ohne Ziele kein Klimaschutz: Gemeinsames Briefing von Green Legal Impact und ClientEarth zur Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes

In der Ampelkoalition wird aktuell über eine Reform des Klimaschutzgesetzes diskutiert. Dabei drängt die FDP auf die Streichung der Sektorziele. Das Briefing von Client Earth und GLI kommt zu dem Ergebnis, dass eine ersatzlose Streichung verfassungsrechtlich nicht ohne weiteres möglich wäre. Stattdessen sollte die Berücksichtigungspflicht aus § 13 Klimaschutzgesetz weiterentwickelt werden.

13 März 2023: Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) dient der Umsetzung der verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Staates zu effektivem Klimaschutz. Als Rahmengesetz setzt es die zu erreichenden nationalen Reduktionsziele fest und definiert für die jeweiligen Sektoren die jährlich zulässigen Emissionsmengen. Aus verfassungsrechtlicher Sicht dürfen diese sektoralen Ziele nicht ersatzlos wegfallen, wie es derzeit vereinzelt gefordert wird.

„Konkrete, quantifizierte, jahres- und sektorspezifische Ziele sind eine notwendige Voraussetzung für ambitionierten und effektiven Klimaschutz“, sagt Dr. Christiane Gerstetter, Juristin bei ClientEarth und Co-Autorin der Studie. „Ohne solche Zielvorgaben fehlt den Behörden bei ihren Entscheidungen ein klimabezogener Maßstab. Das gilt ebenso für eine mögliche gerichtliche Überprüfung solcher Entscheidungen.“

„Regierung und Behörden scheitern in Deutschland derzeit an der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflicht, beim Klimaschutz zu liefern“, fügt Philipp Schönberger, Referent bei GLI und Mitverfasser der Untersuchung, hinzu. „Die selbstgesteckten Ziele und die tatsächlichen Emissionen driften zunehmend auseinander; das Erreichen der Zielmarken für 2030 liegt derzeit weit außer Reichweite. Das besondere verfassungsrechtliche Gewicht des Klimaschutzes muss sich endlich auch in der Planungs- und Genehmigungspraxis widerspiegeln. Dafür brauchen die Behörden konkrete Leitlinien, Standards, Anwendungsdirektiven und Verwaltungsvorschriften.“

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Klima-Beschluss in 2021 klargestellt, dass sich aus Artikel 20a und den Grundrechten des Grundgesetzes eine klare Verpflichtung des Staates zu effektivem Klimaschutz und der intertemporalen Sicherung von Freiheitsrechten ergibt.

Mit dem Berücksichtigungsgebot aus § 13 KSG sieht das Klimaschutzgesetz bereits ein potentiell wirksames Instrument vor, um die Einhaltung der Ziele durch die Exekutive sicherzustellen. Für die Umsetzung in die Praxis bedarf es jedoch dringend einer weiteren Konkretisierung und Schärfung der Vorschrift. Überall dort, wo Treibhausgasemissionen unter staatlicher Kontrolle verursacht werden, ist eine Abstimmung mit den Klimazielen erforderlich.